Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Kann ich mehrere Makler gleichzeitig beauftragen?

Ja, natürlich können Sie mehrere Makler beauftragen. Diese Vorgehensweise zahlt sich jedoch nicht aus.

Interessenten erkennen nicht, wer Ansprechpartner der Immobilie ist und Sie verlieren potentielle Käufer. Die Makler haben keine faire Chance auf Ihre Bezahlung und können sich nicht intensiv mit Ihrem Objekt zu beschäftigen.

Nur der Makleralleinauftrag mit einem guten Makler sichert Ihnen höchste Leistungen, keine Kosten und den besten Preis Ihrer Immobilie.

Was ist ein Makleralleinauftrag?

Bei einem Makleralleinauftrag beauftragen Sie nur einen Makler mit dem Verkauf bzw. der Vermietung Ihrer Immobilie. Er verpflichtet sich im Gegenzug, alle Maßnahmen, welche dem Verkaufdienlich sind, auf eigene Rechnung durchzuführen. Er stellt sein ganzes Fachwissen, seine Verbindungen und seine Marktkenntnisse sowie seine Kenntnisse der kompletten Abwicklungsmodalitäten zur Verfügung.

Sie erhalten ein individuelles Marketingkonzept, höchstes Engagement und den besten Preis.

Warum sollte ich einen Immobilienmakler beauftragen?

Ein professioneller Immobilienmakler spart Ihnen Zeit, Geld und Risiken. Er kennt den Immobilienmarkt, hält geeignete Interessenten vor und ist in der Lage, Ihre Immobilie schnell, sicher und zum guten Preis zu verkaufen bzw. zu vermieten. Vielleicht hat er schon den geeigneten Interessenten in seiner Kartei.

Wieso bekomme ich als Interessent eine Widerrufsbelehrung, obwohl ich gar keinen Maklervertrag unterschrieben habe?

Mit Ihrer Anfrage zu weiteren Informationen einer Immobilie bitten Sie uns um die Erbringung einer Dienstleistung und schließen automatisch einen Dienstleistungsvertrag. Wenn Sie Ihre Anfrage per Telefon, per E-Mail, über unsere Homepage oder einem Immobilen-Portal stellen, also außerhalb unserer Geschäftsräume, dann zählt dieser Vertrag als Fernabsatzvertrag. Mit dem Abschluss des Fernabsatzvertrages entstehen Ihnen keine Kosten. Wenn Sie nach der Besichtigung zur Kenntnis kommen, dass die Immobilie für Sie ungeeignet ist, bleibt Ihre Anfrage unverbindlich und kostenlos. Der Maklerlohn fällt selbstverständlich nur dann an, wenn Sie das Objekt auch tatsächlich erwerben.

Fernabsatzverträge können von Verbrauchern nach dem Fernabgabegesetz widerrufen werden. Gesetzlich sind wir verpflichtet, Sie über diese Rechte zu informieren. Mit der Zusendung der Widerrufsbelehrung erfüllen wir unsere Verpflichtung Ihnen gegenüber.

Kann ich meine Immobilie auch selbst verkaufen?

Natürlich können Sie Ihre Immobilie selbst verkaufen. Sie brauchen in jedem Fall Zeit, Geld und Wissen. Einen höheren Preis werden Sie jedoch nicht erzielen.

Viele Alleinverkäufer überschätzen ihren Wissenstand uns gehen unbewusst Risiken ein. Kaufverträge sind bei fehlenden Pflichtangaben anfechtbar und führen im schlimmsten Fall zur Rückabwicklung mit Schadensersatz. Auch Erben können lange Leit später noch Ansprüche stellen.
Wenn Sie als Alleinverkäufer Kosten haben, Zeit opfern müssen, Risiken auf sich nehmen müssen und keinen höheren Preis erzielen, dann können Sie auch einen Fachmann beauftragen.

Wie finde ich den richtigen Makler?

Das ist keine leichte Aufgabe. Schließlich geht es um Ihr Eigentum und in den meisten Fällen um den größten Teil Ihres Vermögens.

Einen guten und kompetenten Makler erkennen Sie nicht an der Lage seines Büros, an der Größe seiner Anzeigen und schon gar nicht an seiner Automarke.

Um Ihnen die Maklersuche zu erleichtern, haben wir einige Tipps unter seriösen Makler finden zusammen gestellt.

Was ist meine Immobilie wert?

Der Wertermittlung einer Immobilie ist keine mathematisch ermittelbare Größe. Wirtschaft, Kapitalmarkt, Kaufkraft, Arbeitslosenquote, Standort sowie Angebot und Nachfrage beeinflussen den Wert. Durch Anwendung standardisierter und anerkannter Verfahren erstellen wir Ihnen eine objektive Bewertung. Das Ergebnis dieser Wertermittlung sagt aus, welcher Wert am wahrscheinlichsten am Markt erzielbar ist.

Woher bekomme ich einen Energieausweis?

Wenn Sie die Energieeinsparverordnung und deren Vorschriften kennen, dann können Sie den Energieausweis selbst beantragen.

Wenn Sie jedoch unsicher sind, rufen Sie uns an oder senden uns eine Nachricht. Gern senden wir Ihnen unser Angebot zur Erstellung des Energieausweises für Ihre Immobilie.

Was ist das Bestellerprinzip?

Das Bestellerprinzip ist Teil des Mietrechtsnovellierungsgesetzes von 01.06.2015 und regelt unter anderem für Mieter und Vermieter bei der Vermittlung von Wohnimmobilien die Bezahlung der Maklerprovision.

Der Auftraggeber der Vermittlung bezahlt den Makler. Vermieter und Mieter können weiter als Auftraggeber auftreten. Es gilt das marktwirtschaftliche Prinzip: "Wer bestellt, bezahlt."

Das Bestellerprinzip gilt ausschließlich für die Vermietung von Wohnimmobilien, nicht für den Verkauf von Immobilien und nicht für die gewerbliche Vermietung.

Sie haben noch Fragen?


Was mache ich, wenn ich noch weitere Fragen habe?

Gern beantworten wir alle Ihre Fragen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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